Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient,

Beschwerden im Afterbereich sind sehr weit verbreitet und werden von fast allen Menschen als sehr unangenehm und peinlich empfunden. Man spricht nicht darüber und niemand lässt sich gern den After untersuchen. Mit der Vereinbarung Ihres Termins tun Sie den ersten wichtigen Schritt, dass Ihre Beschwerden gebessert werden können. Vor allem ist es uns wichtig, Ihnen die Angst vor der Enddarm-Untersuchung zu nehmen, damit wir zusammen mit Ihnen an der Besserung Ihrer Beschwerden arbeiten können.

 

Was ist Ihr Problem?

Im Gespräch werden wir vor der Untersuchung Ihre persönlichen Beschwerden besprechen. Daraus ergeben sich oft bereits Behandlungsmöglichkeiten. Um Ihnen individuell helfen zu können, ist aber eine ausführliche Untersuchung des Afters und des Enddarmes absolut unumgänglich.

 

Was wird untersucht?

After und Enddarmkanal sind sehr kompliziert aufgebaut und haben zusammen vor allem die Aufgabe der Abdichtung des Darmes. Dafür sind neben dem Schließmuskel auch die Hämorrhoiden besonders wichtig, die jeder Mensch hat. Sie befinden sich auf der Innenseite des Enddarmes und sind von außen normalerweise nicht sichtbar. Hämorrhoiden machen dann Beschwerden, wenn sie vergrößert oder gereizt sind.

 

Wie wird untersucht?

Für die Enddarm-Untersuchung werden Sie zunächst gebeten, Schuhe und Hose abzulegen, Sie liegen dann auf der linken Seite. Die Unterhose wird kurzzeitig heruntergestreift. Die Untersuchung beginnt mit der Afterregion, dabei wird vor allem auf Hautveränderungen, Hautläppchen oder Schwellungen geachtet. Anschließend wird der Enddarmkanal mit dem Finger untersucht. So kann sehr gut die Funktion des Schließmuskels getestet werden, schmerzhafte Veränderungen können geortet werden. Bei Männern wird zusätzlich die Prostata untersucht.

Danach erfolgt die Spiegelung des Enddarmes auf ca. 6-8 cm mit einem kurzen Untersuchungsinstrument, das eine Lichtquelle enthält. Nur so können Veränderungen der Schleimhaut und der Hämorrhoiden beurteilt werden. Über dieses Untersuchungsinstrument lassen sich vergrößerte Hämorrhoiden dann später auch behandeln.

Bei manchen Patienten ist zusätzlich zu diesen Untersuchungen noch eine Spiegelung des Enddarmes mit einem längeren Untersuchungsinstrument sinnvoll. Zur vorbereitenden Darmreinigung erhalten Sie dann in aller Regel ein Klistier. So lassen sich die letzten 15-20 cm des Darmes untersuchen. Das kann zur Klärung von Blutungen aus dem Darm wichtig sein.

Bei den Spiegelungs-Untersuchungen können auch Gewebeproben entnommen werden, falls das notwendig ist.

 

Welche Risiken gibt es?

Natürlich ist die Untersuchung des Afters und der Enddarmregion unangenehm. Schmerzhaft ist die Untersuchung aber in den allermeisten Fällen nicht. Extrem selten könnte es bei der Enddarm-Spiegelung zu einer Verletzung der Darmschleimhaut kommen, nach der Entnahme von Gewebeproben auch zu stärkeren Blutungen.

 

Keine Sorge!

Enddarm-Untersuchungen werden in unserer Praxis extrem häufig durchgeführt, aufgrund der großen Erfahrung kommt es nur ganz selten zu Problemen. Sollten Sie starke Schmerzen haben, so werden wir die Untersuchung eher abbrechen, als Ihnen unnötig weh zu tun. Bereits während der Untersuchung werden wir mit Ihnen darüber sprechen, was die Gründe Ihrer Beschwerden sind.

Nach der Untersuchung können wir dann die Behandlungsmöglichkeiten genau besprechen.

Bitte scheuen Sie sich nicht, Ihre Fragen zu stellen!

 

Informationen gemäß Artikel 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung über die Verarbeitung von Daten in der Arztpraxis / Praxis für Psychotherapie

Hiermit informieren wir Sie über die Verarbeitung Ihrer Daten in unserer Praxis.

1. Verantwortlicher für die Datenverarbeitung

 

Verantwortlich für die Datenverarbeitung ist:

Praxisname: Chirurgische Gemeinschaftspraxis Heidenheim
Anschrift: Schnaitheimer Straße 15, 89520 Heidenheim
Kontaktdaten: info@chirurgie-heidenheim.de
Stand: Januar 2023

Sie erreichen den zuständigen Datenschutzbeauftragten unter:

Name: Sandra Marianek-Zimmermann
Anschrift: Schnaitheimer Straße 15, 89520 Heidenheim
Kontaktdaten: zimmermann@chirurgie-heidenheim.de

 

2. Zweck der Datenverarbeitung

 

Damit wir Sie behandeln können, müssen wir eine Patientenakte anlegen und damit personenbezogene Daten (Stammdaten und Gesundheitsdaten) von Ihnen verarbeiten. Das schreibt nicht nur das Gesetz vor, sondern es ist für die Behandlungsqualität unabdingbar. Zu den vom Gesetz besonders geschützten Gesundheitsdaten gehören beispielsweise von uns und anderen Ärzten erhobene Befunde, Anamnesen, Diagnosen und Therapievorschläge.

Eine Übersicht der zugrundeliegenden Rechtsgrundlagen kann dem Anhang entnommen werden.

Wir übermitteln Ihre personenbezogenen Daten nur dann an Dritte, wenn dies gesetzlich erlaubt ist oderSie eingewilligt haben. Soweit Sie eingewilligt haben, können wir Ihre Daten auch zu bestimmten anderen als den Behandlungszwecken verwenden, wie z. B. Praxismailings, Informationen, Terminerinnerung, die Sie betreffen.

 

3. Empfänger Ihrer Daten

 

Im Rahmen der Behandlung kann es sein, dass wir mit anderen Ärzten, Psychotherapeuten und sonstigen Leistungserbringern zusammenarbeiten, an die wir auch Daten von Ihnen übermitteln müssen. Dazu gehören beispielsweise auch Labore, mit denen wir zusammenarbeiten, um bestimmte Werte (etwa Blutwerte) erstellen zu lassen, die wir für die Behandlung und Diagnose benötigen. Darüber hinaus bestehen gesetzliche Vorgaben zur Zusammenarbeit mit der Kassenärztlichen Vereinigung, Ihrer Krankenkasse, dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung, gesetzliche Unfallversicherungen /Berufsgenossenschaften und Ärztekammern. Im Einzelfall übermitteln wir die Daten – mit Ihrem Einverständnis – an weitere berechtigte Empfänger.

 

4. Ihre Rechte

 

Die gesetzlichen Regelungen räumen Ihnen weitgehende Rechte ein. So steht Ihnen das Recht zu,

  • Auskunft über die Sie betreffenden personenbezogenen Daten zu erhalten,
  • unrichtige Daten berichtigen zu lassen,
  • unter bestimmten Voraussetzungen die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen, allerdings sind wir gesetzlich verpflichtet, Ihre Patientenakte sorgsam aufzubewahren. Es bestehen gesetzliche Aufbewahrungspflichten, die von unterschiedlicher Dauer sind und bei gegebener Grundlage bis zu 30 Jahre bestehen.
  • Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer Daten einzulegen,
  • Ihre Daten an andere von Ihnen bestimmte Stellen übertragen zu lassen. Dazu ist eine gesonderte Einwilligung erforderlich.

 

Soweit Sie in die Verarbeitung Ihrer Daten eingewilligt haben, haben Sie das Recht, die Einwilligung für die zukünftige Verarbeitung zu widerrufen.

Wir weisen darauf hin, dass damit gegebenenfalls eine weitere Behandlung nicht mehr möglich ist.

Sie haben das Recht, sich an die zuständige Aufsichtsbehörde für den Datenschutz zu wenden, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig erfolgt. Die Anschrift der für uns zuständigen Aufsichtsbehörde lautet

Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Königstraße 10 a
70173 Stuttgart

 

Stand: 23.05.2018

 

 

Rechtsgrundlagen für die Datenverarbeitung in der Arztpraxis

  

  • Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von Daten ist Artikel 9 Absatz 2 lit. h) DSGVO in Verbindung mit § 22 Absatz 1 Nr. 1 lit. b) Bundesdatenschutzgesetz sowie der Behandlungsvertrag nach den §§ 630 ff BGB, § 10 Abs. 1 MBO-Ä, § 57 Abs. 3
    BMV-Ä.

 

  • Rechtsgrundlagen für die Übermittlung an andere Ärzte sind der Behandlungsvertrag sowie § 73 Absatz 1b SGB V für den Zweck der Mit-/Weiter-Behandlung und Dokumentation der Behandlung.

 

  • Rechtsgrundlagen für die Übermittlungen an die Kassenärztliche Vereinigung sind insbesondere §§ 294 ff. SGB V; §§ 12, 106 SGB V; § 295 Absatz 1a SGB V; §§ 298, 299 SGB V für folgende Zwecke:
    • Abrechnung der ärztlichen Leistungen
    • Abrechnungsprüfung
    • Qualitätssicherung
    • Wirtschaftlichkeitsprüfung
    • gesetzlich vorgesehene Weiterleitung durch die Kassenärztliche Vereinigung an die zuständige Krankenkasse.

 

  • Rechtsgrundlagen für die Übermittlung an Krankenkassen sind insbesondere §§ 294 ff. SGB V, § 291 Absatz 2b SGB V, § 36, Abs. 1 BMV-Ä (im Falle von § 44 Abs. 4 SGB V mit Ihrer Einwilligung zum Zweck der Feststellung der Leistungsberechtigung gemäß den Arbeitsunfähigkeitsrichtlinien).

 

  • Rechtsgrundlage für die Übermittlung an den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung ist § 276 SGB V für den Zweck der Prüfung, Beratung und Begutachtung.

 

  • Rechtsgrundlage für die Übermittlung an privatärztliche Verrechnungsstellen ist ausschließlich Ihre ausdrückliche Einwilligung für den Zweck der Abrechnung privater Leistungen
  • Rechtsgrundlage für die Übermittlung an gesetzliche Unfallversicherungen/Berufs-
    genossenschaften ist §§ 201 ff. SGB

 

Darüber hinaus können sich weitere Datenübermittlungspflichten aus anderen gesetzlichen Vorgaben ergeben.